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Erasmus Bewerbung

Ablauf der Bewerbung

  • Wir empfehlen Ihnen, vorab in unsere Erasmus-Sprechstunde zu kommen, um Ihren Auslandsaufenthalt zu planen. Informieren Sie sich auf den Seiten des International Office über die mögliche Förderung und die Bewerbungsvoraussetzungen.
  • Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März für das kommende akademische Jahr (sowohl Winter- als auch Sommersemester!) eingereicht werden. Schicken Sie die Unterlagen per Mail an:
  • Die anschließende Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt auf Grundlage des Motivationsschreibens, der Studienleistungen und ggf. weiterer Qualifikationen. Wir informieren Sie bis spätestens Mitte Mai, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war.
  • Die Bewilligung und Auszahlung von Auslandsstudienbeihilfen erfolgt durch das International Office.

Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben auf Deutsch (max. 1 Seite)
  • Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch (max. 1 Seite)
  • Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars
  • Kopie der Studien-/Leistungsnachweise
  • Wenn vorhanden: Nachweis von Sprachkenntnissen, themenbezogenen Praktika, etc.

Schicken Sie die Unterlagen bitte an:

Vor der Abreise: Das Learning Agreement

Vor der Abreise müssen Sie unbedingt einen Studienvertrag (Learning Agreement) erstellen. In dem LA halten Sie Ihre geplanten Studienleistungen  (Seminare, Vorlesungen usw.) fest, die Sie nach Ihrer Rückkehr an die HHU anerkannt haben möchten. Das LA muss sowohl von der Gastuniversität, als auch von einem der Anerkennungsbeauftragten der Kunstgeschichte unterschrieben werden. Bitte vereinbaren Sie zum Ausfüllen und Besprechen Ihres LAs zunächst einen Termin in der Erasmus-Sprechstunde! Hier erhalten Sie eine umfangreiche LA-Beratung. Neben dem Besuch von Seminaren, Vorlesungen und Sprachkursen besteht auch die Möglichkeit, während des Auslandsaufenthaltes für z. B. Teamprojekte oder BA-/MA-Arbeiten an der HHU zu recherchieren bzw. diese dort zu verfassen, und dies als Studienleistung auf die zu erzielenden 20-30 ECTS anrechnen zu lassen. Wichtig ist hierbei, dass die Arbeit von einem Dozenten / einer Dozentin der HHU betreut und benotet wird. Sprechen Sie also vorab mit Ihrem Betreuer/ Ihrer Betreuerin, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt. Gerne helfen Ihnen auch hier die Erasmusbeauftragten weiter.

Nach der Rückkehr

Sie erhalten gegen Ende Ihres Aufenthaltes von der Gasthochschule eine offizielle Bescheinigung (Transcript of Records/ ToR) über die von Ihnen besuchten Kurse (bei Prüfungen ist hier auch die Note aufgeführt). Der Antrag auf Anerkennung ist nach dem Auslandsaufenthalt zu stellen; die erbrachten Studienleistungen werden nach der Rückkehr den zuständigen Anerkennungsbeauftragen der Kunstgeschichte vorgelegt.

Eine vorherige Prüfung der Anerkennung ist grundsätzlich nicht möglich, da sich während Ihres Aufenthalts Änderungen ergeben können. Bei gleichbleibendem Kursabschluss bzw. Workload werden Ihre Leistungen wie zuvor in Aussicht genommen anerkannt, ansonsten werden wir nach Möglichkeit versuchen, eine andere Form der Anerkennung zu finden. Dies sollte Sie jedoch nicht verunsichern, da die Anerkennung sehr wohlwollend stattfindet. Der gesamte Anerkennungsprozess kann 4 - 6 Wochen in Anspruch nehmen; bitte planen Sie diesen Zeitraum ein!

Hinweis: Bringen Sie bitte für die Anrechnung der Studienleistungen alle notwendigen Nachweise mit!

Verantwortlichkeit: