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FAQ

Grundlegendes

Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen überarbeiteten FAQs zugrunde liegen, sind die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät und der Anhang für das Fach Kunstgeschichte von 2013/2018, die für Studienanfänger ab Wintersemester 2013 bzw. 2018 gilt. Generell ist für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Sie ist für den Zeitraum des gesamten Studiums wirksam. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2013 mit ihrem Studium begonnen haben, gilt diese Fassung der FAQ nicht. Bitte beachten Sie, dass ältere Studienordnungen auslaufen können und betroffene Studierende sich dann in die neue Studienordnung einschreiben müssen, wenn das Studium nicht vor dem Ende der Studienordnung abgeschlossen wird.

Eine Übersicht über alle Sekretariate mit deren Informationen finden Sie hier.

Studienvoraussetzungen und Bewerbung

Bachelor Kunstgeschichte: Die Zulassung zum Studium Kunstgeschichte ist in der Regel abhängig von der Relation der Bewerbungen zur festgelegten Zahl der Studienplätze. Diese Zahl variiert (in der Regel zwischen 70 und 90 pro Jahr für das Kernfach und zwischen 30 und 60 pro Jahr für das Ergänzungsfach). Aus dieser Relation ergibt sich ein interner Numerus Clausus, der sich in jedem Jahr etwas ändert, aber immer eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Zulassung hat. Die Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.

Master Kunstgeschichte: Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist der Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiengangs an einer deutschen Hochschule mit der Note 2,3 oder besser. Abschlüsse an ausländischen Hochschulen können nach Vorlage aller Unterlagen anerkannt werden. Die Aufnahme des Masterstudienganges ist auch im „Quereinstieg“ möglich, d.h. nach Abschluss eines Bachelorstudienganges mit geringeren kunstgeschichtlichen Anteilen als im Kernfachstudium eines B.A. Kunstgeschichte. Hierzu erfolgt eine Überprüfung der Eignung durch eine Kommission der Fachstudienberater. Gegebenenfalls sind Zusatzleistungen zu erbringen, um auf die notwendigen 54 CPs zu kommen. Mindestvoraussetzung zur Bewerbung sind 36 CPs. Die Aufnahme des Masterstudiums ist sowohl im Sommer, als auch im Wintersemester möglich.

 

Nähere Informationen zum Studium finden Sie hier

 

Mehr zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens für zulassungsbeschränkte Fächer (Orts-NC)

Hinreichende Kenntnisse in der englischen Sprache und in einer zweiten modernen Fremdsprache. Hinreichend meint mindestens drei aufsteigende Jahre an einer Schule oder das Sprachniveau B1. Die Grundkenntnisse der lateinischen Sprache sind nachzuweisen durch zwei aufsteigende Schuljahre, das kleine Latinum oder vergleichbare Leistungen (zwei Semester Lateinkurse am Institut für Antike Kultur).

Dies ist über eine “vorläufige Einschreibung” möglich. Hier finden Sie die Eignungsfeststellungsordnung

Die vorläufige Einschreibung gilt nur für das laufende Semester, in dessen Verlauf die endgültige Eignung nachgewiesen werden muss, Wenn Sie sich vorläufig zum WS einschreiben möchten, müssen alle Prüfungsleistungen bis zum 30. September erbracht worden sein, wenn Sie sich zum SoSe einschreiben möchten, bis zum 31. März. Für die Bescheinigung über die vorläufige Eignung reichen Sie bitte Ihre Leistungsübersicht und ein abgezeichnetes Transcript of Records im SSC ein.

Informationen zum Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren erhalten Sie  hier.

Die Aufnahme des Bachelor-Studiums ist einmal jährlich zum Wintersemester möglich. Das Master-Studium kann ggf. auch im Sommer begonnen werden.

B.A.: 06.05. - 15.07.

M.A.: 06.05. - 15.07.

Die Bewerbungsunterlagen müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

Basis hierfür sind Umrechnungstabellen für jedes Land. Infos dazu erhalten Sie im Studierenden Service Center.

Die Einschreibung erfolgt im Studierenden Service Center.

Die Auflage ist in der Zulassungsbescheinigung festgelegt. Die dort genannten Auflagen (BN oder AP) sind im Laufe des Studiums nachzuweisen.

Struktur und Ablauf der Studiengänge

Im Grunde kann jede universitäre Veranstaltung, die im HIS-LSF ausgewiesen ist, angerechnet werden. Im HIS-LSF  gibt es im Bereich der Philosophischen Fakultät einen Reiter für Veranstaltungen, die für den FüWB geöffnet sind.

Das Studium Universale (Studierendenakademie), kann für den fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich belegt werden und bietet dabei Angebote zu:

  • Study Skills
  • über 20 Fremdsprachen, einschließlich Deutsch
  • Schlüsselkompetenzen für Studium und Beruf
  • Praxis- und Berufsorientierung
  • Beratung und Angebote zum Übergang in den Beruf

Weitere Informationen zu den aktuellen Veranstaltungen der Studierendenakademie finden Sie im HIS-LSF

Die Belegung der Kurse aus dem Wahlpflichtbereich erledigen Sie in Eigenregie. Für den Erhalt der Beteiligungsnachweise gelten die Bedingungen der jeweiligen Fächer bzw. Veranstaltungen. Die Kurse, die für den Wahlbereich angerechnet werden sollen, werden auf der Anlage zum Transcript of Records eingetragen. Zum Ende des Studiums ist die Übersicht über belegte Veranstaltungen im Wahlbereich ebenso wie das Transcript of Records an die Prüfungsverwaltung zu übermitteln. Bitte listen Sie die belegten Kurse in der Vorlage Anlage zum Transcript of Records und lassen Sie zwei Ausdrucke: ein Original für Ihre Unterlagen und eine Kopie für die Prüfungsverwaltung unterzeichnen, zeichnungsberechtigt sind die Prüfungsbeauftragten. Studiennachweise sind vorzulegen.

Prüfungsordnung 2018:

Alternativ können Sie den Anhang zum Transcript of Records für den fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich auch über die ToR-Datenbank erstellen. Sie finden den Zugang unter dem Stichwort: Anlage Wahlbereich. Voraussetzung ist für den Zugang zur ToR-Datenbank registriert zu sein. Bitte beachten Sie: Sie generieren dabei ein pdf-Dokument, das Sie auf Ihrem eigenen Rechner speichern aber weder ergänzen noch korrigieren können. Die Daten werden auch nicht in der ToR-Datenbank abgelegt.

Prüfungen (Allgemein)

Eine Abmeldung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Der Rücktritt erfolgt in Absprache mit dem Betreuer über das Studierendenportal.

Stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Ihnen eine Erkrankung fest, müssen Sie das sofort dem Prüfungsamt schriftlich oder per Email an kernfach@verwaltung.uni-duesseldorf.de mitteilen. Danach sollten Sie den/die Prüfer/in über die Krankheit informieren. Suchen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin auf und lassen dort das „Formular für die Bescheinigung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens bei Hochschulprüfungen“ ausfüllen. Das ausgefüllte Formular muss spätestens nach vier Kalendertagen im Akademischen Prüfungsamt abgegeben werden. Das Formular und Merkblatt zur Krankmeldung bei Prüfungen finden Sie hier.

Für Modulabschlussprüfungen gibt es insgesamt drei Versuche. Sie müssen mit mindestens “ausreichend” bestanden werden.

Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern oder Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet, wobei einer der beiden Prüferinnen bzw. Prüfer dem Kreis der lehrenden (Junior-) Professoren und Professorinnen oder Privatdozenten und Privatdozentinnen angehören muss. Die Prüfungsberechtigten sind über das Studierendenportal einsehbar. Dabei übernimmt die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter auch die eigentliche Betreuung der Arbeit. Sollten Sie Fragen haben, sind die Erstgutachter die richtigen Ansprechpartner. Der/die Erstbetreuer/in muss mindestens eine Qualifikationsstufe über der zu prüfenden Qualifikation sein.

Mündliche oder schriftliche Prüfungen sowie die Bachelor-/Master-Abschlussprüfung sind in Absprache mit dem Betreuer/der Betreuerin der Arbeit im Studierendenportal unter “Prüfungsanmeldungen” anzumelden.

Prüfungen (Schriftlich)

Studienarbeiten: Die Bearbeitungszeit für Studienarbeiten endet zwei Monate nach Abschluss der mündlichen Leistung, spätestens zum Vorlesungsbeginn des darauffolgenden Semesters.

Hausarbeiten: Die Bearbeitungszeit für Hausarbeiten endet in der Regel zwei Monate nach Ausgabe des Themas.

Die Themen werden durch die Dozentinnen und Dozenten vergeben.

Bachelor: Die Bachelorarbeit ist eine benotete schriftliche Abschlussarbeit im Umfang von ca. 30-50 Manuskriptseiten (12 CP), die zum Thema eines Aufbauseminars aus Aufbaumodul 1 oder Aufbaumodul 2 des Abschlussjahres verfasst werden sollte. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal drei Monate. Auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann ausnahmsweise eine Nachfrist von bis zu vier Wochen gewährt werden. Verzögert sich die Bearbeitung innerhalb der Nachfrist durch Erkrankung des Kandidaten bzw. der Kandidatin, kann nach Vorlage eines Attestes eine weitere Nachfrist von bis zu zwei Wochen gewährt werden.

Master: Der Umfang der Masterarbeit, bzw. bei Gruppenarbeiten der einzelnen Beiträge zur Arbeit, muss zwischen 60 und 100 Seiten betragen. Näheres kann für die Studiengänge im fächerspezifischen Anhang geregelt werden. Falls im fächerspezifischen Anhang der Umfang in Zeichen statt in Wörtern angegeben ist, gilt diese Angabe. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann ausnahmsweise eine Nachfrist von bis zu vier Wochen gewährt werden. Verzögert sich die Bearbeitung innerhalb der Nachfrist durch Erkrankung des Kandidaten bzw. der Kandidatin, kann nach Vorlage eines Attestes weitere Nachfrist von bis zu zwei Wochen gewährt werden.

Sie können das Thema der Arbeit bis vier Wochen nach der Themenausgabe zurückgeben. Von dieser Möglichkeit können Sie aber nur einmal Gebrauch machen.

Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Benotung von Klausuren, Haus- und Studienarbeiten innerhalb von sechs Wochen mitgeteilt wird.

Prüfungsordnung 2018

Damit Sie Ihre Urkunde und das Abschlusszeugnis bekommen, müssen alle notwendigen Leistungen (AP, BN, CP) im digitalen Transcript of Records erfasst sein.

Prüfungen (mündlich)

Eine mündliche Prüfung muss (mindestens) vier Wochen vor dem Prüfungstermin angemeldet werden.

Sie können sich bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin über das Studierendenportal von der mündlichen Prüfung abmelden. Die Dozenten bzw. Dozentinnen und die Sekretariate nehmen keine Rücktrittsgesuche entgegen!

Bitte informieren Sie Ihre/n Prüferin über eine Abmeldung oder einen Rücktritt! Das Prüfungsamt informiert die Lehrenden nicht.

Laut Studienordnung beträgt die Dauer der mündlichen Prüfung mindestens 15, höchstens 30 Minuten. In der Praxis können Sie von ca. 25 bis 30 Minuten ausgehen. Mündliche Prüfungen werden von einem Prüfer oder einer Prüferin in Gegenwart eines Beisitzers oder einer Beisitzerin abgelegt, der/die auch das Protokoll führt, in dem wesentliche Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung festgehalten werden. Unmittelbar nach der Prüfung wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.

Teamprojekt

Die Mitglieder des Teams sollen in dem Projekt nachweisen, dass sie imstande sind, eine fachwissenschaftliche Studie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden durchzuführen und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Insbesondere sollen die Mitglieder des Teams ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit und erfolgreichen Organisation, Durchführung und Präsentation eines gemeinsamen Projekts nachweisen.

Das Teamprojekt wird wie jede Abschlussprüfung ebenfalls im Studierendenportal angemeldet.

Das Team wählt eine Betreuerin oder einen Betreuer für sein Teamprojekt und legt in Abstimmung mit ihr oder ihm die Forschungsfrage fest. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Monate. Sie kann auf eingehend begründeten Vorschlag der Betreuerin/des Betreuers um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn die Aufgabenstellung dies zwingend erfordert. Auf begründeten Antrag kann ausnahmsweise eine Nachfrist von bis zu vier Wochen gewährt werden.

Gerade weil das Teamprojekt eine Gruppenarbeit ist, müssen die von Ihnen individuell verfassten Teile gekennzeichnet sein und werden unabhängig voneinander bewertet. Außerdem ist eine Erklärung beizufügen, dass Sie den Text selbstständig und ohne Zuhilfenahme anderer als der angegebenen Quellen verfasst haben.

Transcript of Records

Im Transcript of Records sind alle von Ihnen während des Studiums besuchten Lehrveranstaltungen, in denen ein Beteiligungsnachweis erbracht wurde, aufgeführt. Es dokumentiert Ihren individuellen Studienverlauf und die gewählten Studienschwerpunkte und unterstützt Bewerbungen für weitere Ausbildungen oder den Berufseinstieg. Das Transcript of Records ist neben dem Bachelor-/Masterzeugnis und der Bachelor-/Masterurkunde ein wichtiges Studiendokument.

Prüfungsordnung 2018

Nein. Jede Lehrveranstaltung kann nur einem Modul zugeordnet. Der Beteiligungsnachweis wird für das jeweilig ausgewählte Modul ausgestellt, welches der Lehrveranstaltung zugeordnet ist.

Prüfungsordnung 2018

Die Fertigstellung erfolgt digital und ist beim Prüfungsamt erfasst.

Eine vorläufige Leistungsübersicht können Sie jederzeit als digitale Version im Studierendenportal unter “Bescheinigungen” herunterladen. Diese Leistungsübersicht ist auch ohne Unterschrift gültig.

Bachelor:
Die Gesamtnote der Bachelorprüfung bei integrierten Studiengängen errechnet sich als gewichtetes arithmetisches Mittel aus den Noten aller Abschlussprüfungen. Dabei wird die Bachelorarbeit dreifach gewichtet. Die Gesamtnote der Bachelorprüfung bei Kernfach-Studiengängen errechnet sich zu 20% aus der Note der Bachelorarbeit, zu 50% aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der Noten aller benoteten Abschlussprüfungen des Kernfaches, und zu 30% aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der Noten aller benoteten Abschlussprüfungen des Ergänzungsfaches.

Master:
Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den gewichteten Noten für die Masterarbeit, das Teamprojekt und allen Abschlussprüfungen. Dabei werden

  • die Masterarbeit dreifach,
  • das Teamprojekt zweifach und
  • alle übrigen Abschlussprüfungen einfach gewichtet.

Zu Internationales

Der Besuch von Veranstaltungen an einer Partneruniversität im Ausland wird durch einen Beteiligungsnachweis anerkannt, wenn die dort erbrachten Leistungen gleichwertig sind. Wenden Sie sich für die Anerkennung als Beteiligungsnachweis und als Abschlussprüfung an die Fachstudienberatung. Für Studierende der PO 2018 müssen die Leistungen bei den Prüfungsbeauftragten in eine Excel-Tabelle des Prüfungsamts eingetragen werden.

Der Besuch von Veranstaltungen an anderen Universitäten "im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes" wird laut Prüfungsordnung "von Amts wegen" durch einen Beteiligungsnachweis anerkannt, wenn die dort erbrachten Leistungen gleichwertig sind. Wenden Sie sich für die Anerkennung an die Fachstudienberatung.

Als Beleg für die erbrachten Leistungen legen Sie dazu die erhaltenen Nachweise (Transcript of Records/Scheine) vor. Falls aus diesen für Außenstehende nicht ersichtlich ist, in welches Modul die Veranstaltung einzuordnen ist und welcher Workload erbracht wurde, können Sie weitere Unterlagen zu den besuchten Kursen mitbringen.

Für Studierende der PO 2018 müssen die Leistungen bei den Prüfungsbeauftragten in eine Excel-Tabelle des Prüfungsamts eingetragen werden.

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